Die Bauleitplanung ist das wichtigste Werkzeug zur Lenkung und Ordnung der städtebaulichen Entwicklung. Man unterscheidet die vorbereitende Bauleitplanung (Flächennutzungsplan mit Landschaftsplan) und die verbindliche Bauleitplanung (Bebauungsplan mit Grünordnungsplan). Planungen zur baulichen Entwicklung in den Gemeinden bedeuten vielfach einen Eingriff in den Naturhaushalt. Diese Eingriffe müssen im Rahmen einer Umweltprüfung untersucht und mithilfe der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung abgehandelt werden. So können geeignete Ausgleichsflächen benannt werden.
Unser Leistungsumfang umfasst das Aufstellen von Bebauungs- und Grünordnungsplänen, das Erstellen von Umweltberichten und das Erarbeiten von Außenbereichssatzungen